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   VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16   

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https://dejure.org/2016,58231
VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16 (https://dejure.org/2016,58231)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.05.2016 - 5 A 23/16 (https://dejure.org/2016,58231)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 5 A 23/16 (https://dejure.org/2016,58231)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16
    Indem der Erstbeurteiler im Einzelnen dargelegt hat, aus welchen Gründen er mit Blick auf die vorherige Regelbeurteilung eine Leistungssteigerung erkannt hat, ist er im Übrigen zugleich dem sog. Fortentwicklungsgebot von Anlassbeurteilungen nachgekommen (zum Fortentwicklungsgebot von Anlassbeurteilungen, die zwischen zwei Regelbeurteilungen erstellt werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16
    Dies liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die - grundsätzlich zulässige - Änderung von Einzelmerkmals- und Eignungswertungen jedenfalls dann ausreichend begründet ist, wenn der Stellung nehmende Vorgesetzte plausibel und nachvollziehbar die Wertung des Erstbeurteilers, insbesondere den von diesem angelegten Beurteilungsmaßstab, und gegebenenfalls dessen Eignungs- und Leistungsvergleich würdigt und zumindest in knapper Form zum Ausdruck bringt, ob, in welchem Umfang und aus welchem Grund er in seinem eigenen Eignungs- und Leistungsvergleich die Wertungen des Erstbeurteilers als nicht sachgerecht oder als zu positiv oder zu kritisch bewertet (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.08

    Dienstliche Beurteilung; Quote; Quotierung; Richtwerte; Herabsetzung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16
    Soweit der Dienstherr - wie hier - Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 A 7.08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16
    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus darf die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte eine frühere Beurteilung hingenommen hat, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraumes keine rechtlichen Schritte unternommen hat (OVG LSA, Beschluss vom 23.01.2014 - 1 L 138/13 - juris m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16
    Denn es ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass ein Beamter, der nach einer Beförderung erstmals mit den durchweg länger der höheren Besoldungsgruppe zugehörigen und deshalb erfahreneren Beamten zu messen ist, bei dem vorzunehmenden Eignungs- und Leistungsvergleich häufig mehr oder weniger stark abfällt mit der Folge, dass er sowohl im Gesamturteil als auch in den einzelnen Beurteilungsmerkmalen regelmäßig ungünstiger abschneidet als zuvor (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 B 304/07; OVG R.-P., Beschluss vom 12.09.2000 - 10 A 11056/00; beide juris).
  • OVG Saarland, 26.07.2007 - 1 B 304/07

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung durch ein (politisches) Gremium

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16
    Denn es ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass ein Beamter, der nach einer Beförderung erstmals mit den durchweg länger der höheren Besoldungsgruppe zugehörigen und deshalb erfahreneren Beamten zu messen ist, bei dem vorzunehmenden Eignungs- und Leistungsvergleich häufig mehr oder weniger stark abfällt mit der Folge, dass er sowohl im Gesamturteil als auch in den einzelnen Beurteilungsmerkmalen regelmäßig ungünstiger abschneidet als zuvor (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 B 304/07; OVG R.-P., Beschluss vom 12.09.2000 - 10 A 11056/00; beide juris).
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